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   BGH, 13.10.1954 - II ZR 182/53   

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https://dejure.org/1954,196
BGH, 13.10.1954 - II ZR 182/53 (https://dejure.org/1954,196)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1954 - II ZR 182/53 (https://dejure.org/1954,196)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1954 - II ZR 182/53 (https://dejure.org/1954,196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Inferent, Kapitalerhöhung, verdeckte Sacheinlage

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 52
  • NJW 1954, 1842
  • MDR 1955, 32
  • DNotZ 1955, 87
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.06.1933 - II 41/33

    1. Sacheinlage und Übernahme von Vermögensgegenständen bei der Gesellschaft mbH.

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - II ZR 182/53
    Es spielt keine Rolle, ob die Gesellschafterforderung fällig ist oder nicht; auch bei Fälligkeit und Vollwertigkeit dieser Forderung bleibt die Aufrechnung unzulässig (RGZ 141, 204 [210/12]; RG JW 1935, 2890).

    Aus demselben Grunde kann es der Gesellschaft nicht verwehrt sein, mit der Einlageforderung gegen ihre Schuld aus einer nicht in gesetzlicher Weise verlautbarten Sachübernahme aufzurechnen, wenn die Einlageforderung gefährdet oder gar uneinbringlich ist (RGZ 141, 204 [211/12]).

  • BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen

    Es darf dann keine Rückgriffsmöglichkeit nach § 65 Abs. 1 AktG bestehen und auch eine Verwertung nach § 65 Abs. 3 AktG keinen Erfolg versprechen (MünchKommAktG/Bayer, 3. Aufl., § 66 Rn. 48; Fleischer in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 66 Rn. 13; Gehrlein in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 66 Rn. 41; zur GmbH BGH, Urteil vom 13. Oktober 1954 - II ZR 182/53, BGHZ 15, 52, 57 f.; Urteil vom 21. September 1978 - II ZR 214/77, NJW 1979, 216).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Dem sind die Rechtsprechung und die überwiegende Lehre zu Recht nicht gefolgt (BGHZ 15, 52, 60 f. , betr. die GmbH; OLG Köln ZIP 1984, 834, 835; OLG Hamburg GmbHR 1982, 157; LG Berlin BB 1977, 213 f.; Barz in GroßKomm.
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Da die gesetzliche Regelung jedoch der Sicherung der Aufbringung des Stammkapitals und damit dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger dient, wird der Gesellschaft die Aufrechnung gegen die Gesellschafterforderung - von dem Fall ihrer Gefährdung oder Uneinbringlichkeit abgesehen - einschränkend nur unter der Voraussetzung erlaubt, daß die Forderung liquide, fällig und vollwertig ist (BGHZ 15, 52, 59; 42, 89, 93; 90, 370, 373; BGH, Urt. v. 15. Juni 1992 - II ZR 229/91, ZIP 1992, 992, 995).
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Hierfür kann es keinen Unterschied machen, ob das für die einzubringenden Gegenstände vereinbarte Entgelt entgegen dem Verbot des § 66 Abs. 1 Satz 2 AktG mit dem für die Aktien einzuzahlenden Betrag verrechnet wird (vgl. BGHZ 15, 52, 58), ob die Gesellschaft eine schon erbrachte Bareinlage abredegemäß alsbald wieder zur Vergütung einer Sachleistung zurückzahlt (vgl. BGHZ 28, 314, 319 f; Urt. d. Sen. v. 19.12.74 - II ZR 177/72, LM AktG 1965, § 27 Nr. 1 zu II 1) oder ob sie die übernommenen Sachgüter zunächst bezahlt und der Veräußerer alsdann mit dem Erlös seine Bareinlageschuld begleicht.
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Diese Vorschrift verbiete nur die einseitige Aufrechnung gegen den Einlageanspruch der Gesellschaft, nicht aber Aufrechnungsverträge unter der Voraussetzung, daß der Gegenanspruch des Gesellschafters fällig, liquide und wirtschaftlich vollwertig sei (vgl. BGHZ 15, 52, 57, 60; 42, 89, 93).

    Diese Vorschriften und der ihnen zugrundeliegende Rechtsgedanke schließen daher die wirksame Erfüllung von Bareinlageverpflichtungen durch Sacheinlagen, zu denen auch die Einbringung einer Forderung gegen die Gesellschaft zu rechnen ist, grundsätzlich aus, es sei denn, daß hierdurch die Aufbringung des Stammkapitals in keiner Weise beeinträchtigt wird und die Gesellschaft zustimmt (BGHZ 15, 52, 57, 60).

  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05

    Rechtsfolgen der Abtretung einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten

    Wegen der Unstatthaftigkeit der Aufrechnung hätte auch nicht die Möglichkeit bestanden, durch einen dreiseitigen Vertrag (BGHZ 94, 132, 134 ff.) die eigenkapitalersetzende Darlehensforderung des Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin mit der Forderung der Gemeinschuldnerin gegen die W. GmbH als mit dem Beklagten verbundenen Unternehmen zu verrechnen (BGHZ 15, 52, 60).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 102/93

    Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer

    Ohne Bedeutung für die Entscheidung des Rechtsstreites ist es schließlich, ob die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt vor Konkurseröffnung so beschaffen waren, daß eine Verrechnung der Darlehensforderungen der Beklagten gegen ihre Einlageverbindlichkeiten aus Differenzhaftung zulässig gewesen wäre (BGHZ 90, 370, 374 ff.; BGHZ 15, 52, 57, 60).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

    Eine Einlageschuld kann nach der Rechtsprechung des Senats auch bei Einverständnis der Gesellschaft nur mit einer vollwertigen Gegenforderung verrechnet werden (BGHZ 15, 52, 57, 60; BGHZ 42, 89, 93; BGHZ 90, 370, 373).
  • BGH, 14.03.1977 - II ZR 156/75

    GmbH: Überbewertung einer Sacheinlage

    Freilich ist nach der besonderen Lage dieses Falles nicht ernstlich in Betracht zu ziehen, daß die Beklagte bei dem Versuch, ihre Einlageforderung in Geld oder, soweit die MRB Geschäfts schulden für sie bezahlt hat, im Wege zulässiger Aufrechnung (vgl. BGHZ 15, 52) von der MRB einzuziehen, leer ausgehen könnte.

    Dabei wird zum ersten Widerklageantrag einmal zu berücksichtigen sein, daß eine Aufrechnung mit Einlageforderungen auch von seiten der GmbH nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (BGHZ 15, 52), und zum anderen, daß die Aufrechnung nur dann in voller Höhe durchgreifen kann, wenn der Restkaufpreis dem Kläger und seiner Ehefrau als Gesamtgläubigern zustehen sollte (§ 428 BGB).

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Dem hat der Gesetzgeber durch eine Reihe zwingender Vorschriften Rechnung getragen, die von dem Grundsatz beherrscht sind, daß im Interesse des redlichen Rechtsverkehrs die Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals als der Haftungs- und Kreditgrundlage der Gesellschaft gesichert sein muß (BGHZ 15, 52, 57) [BGH 13.10.1954 - II ZR 182/53].
  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

  • BGH, 07.07.1997 - II ZR 221/96
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 48/85

    Erfüllung der Einlageschuld durch Zahlung an die KG

  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 236/81
  • BFH, 25.01.1984 - I R 183/81

    Wird eine Forderung gegen eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage verwendet,

  • OLG Hamburg, 10.04.1984 - 14 U 170/80
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 305/83

    Aufrechnung gegen den Einlageanspruch - Wirtschaftlich vollwertiger Gegenanspruch

  • BGH, 10.11.1958 - II ZR 3/57

    Aufrechnungsverbot des § 19 Abs. 3 GmbHG

  • OLG München, 29.01.1990 - 26 U 3650/89
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 6 U 192/95

    Verdeckte Sacheinlage bei Sachübernahme

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
  • BFH, 27.03.1984 - VIII R 69/80

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn Rücklagen auf ausstehende Einlagen

  • BGH, 03.03.1969 - II ZR 222/67

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Kommanditeinlage

  • OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86

    Klage eines Konkursverwalters gegen einen Gesellschafter auf Zahlung der

  • BayObLG, 12.04.1979 - BReg. 1 Z 13/79
  • OLG Hamm, 05.07.1993 - 8 U 249/92
  • BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56
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